13. September 2020: Am 12. September 1920 wurde der Flugplatz Basel-Sternenfeld mit einem grossen Flugtag offiziell einweiht. Der in Birsfelden gelegene Flugplatz war allerdings bereits ein Jahr zuvor eröffnet worden. Damit feiert heuer nicht nur Genf 100 Jahre Flugverkehr, sondern auch Basel.

Bereits drei Jahre später, am 16. August 1923, gehörte Basel-Sternenfeld zu den wichtigeren Flugplätzen in Europa, weil Handley Page Transport (die spätere Imperial Airways) ihre Linie London – Paris nach Basel und Zürich verlängerte. Im Folgejahr flog auch Sabena ins Sternenfeld, mit einen Kursflug ab Amsterdam und Brüssel nach Basel und weiter nach Bern. Basel verfügte somit über Luftverbindungen mit vier wichtigen europäischen Metropolen. Dann folgte die Badisch-Pfälzische Luftverkehrsgesellschaft, die den Liniendienst auf der Strecke Frankfurt–Mannheim–Karlsruhe–Freiburg im Breisgau und nach Basel aufnahm. 1925 folgte die Gründung der ersten Balair als Basler Luftverkehrs­unternehmen, die sich im Frühjahr 1931 mit der Zürcher Luftverkehrsgesellschaft Ad Astra Aero zur Swissair formierte. Im Sommer 1926 wurde der Flugplatz bereits von sieben Fluggesellschaften linienmässig angeflogen.

1927 entstanden ein neues Stationsgebäude sowie neue und grössere Hangars. Zwei dieser Hangars überlebten all diese Zeiten und stehen heute noch am EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg. Die grössere der beiden Bauten ist als «Lucky Strike-Hangar» bekannt, wegen der in den 1950er-Jahren an der Hangar-Front angebrachten Zigarettenwerbung. Daneben erhielt der Flugplatz Sternenfeld auch die erste Nachtlande­einrichtung der Schweiz. Für die Militärluftfahrt wurden zwei weitere Hangars aus Dübendorf ins Sternenfeld verlegt.

Der Kanton Basel-Landschaft stellte 1927 zusätzliche 80 Hektar Boden zur Verfügung, während sich der Kanton Basel-Stadt mit weiteren Anteilscheinen finanziell beteiligte. In der gesamten Zwischenkriegszeit kam der Betrieb jedoch nicht ohne staatliche Subventionen aus. Der Betreiber des Flugplatzes, der Verein Aviatik beider Basel, wurde zur gemischt­wirtschaftlichen Flugplatz-Genossenschaft, an der sich die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit 60 beziehungsweise 10 Prozent beteiligten. Bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs entwickelte sich das Sternenfeld mit einem Anteil von bis zu 24 Prozent am schweizerischen Passagierluftverkehr zum zweitwichtigsten Flugplatz der Schweiz. Rund zehn Fluggesellschaften verbanden Basel-Sternenfeld im letzten Vorkriegsjahr mit 13 Destinationen.

Weil die Stadtnähe und der begrenzte Freiraum in der Schlaufe des Rheins längerfristig alle möglichen Ausbauten und Entwicklungen verunmöglichen würden, musste der Flughafen auf dem Birsfelder Sternenfeld jedoch ersetzt werden. Der Kanton Basel-Landschaft plante bereits anfangs der 1930er-Jahre, auf dem von ihm erworbenen Gelände das Kraftwerk Birsfelden, eine grosse Schleusen-Anlage und einen neuen Rheinhafen zu errichten. Auf der Suche nach einem Ersatzstandort schlug der damalige Flugplatzdirektor Charles Koepke drei mögliche Varianten vor: In der Hard bei Muttenz (mit einer Piste parallel zum Rheinufer), zwischen Allschwil und Bourgfelden (teilweise auf französischem Territorium) sowie auf der Leopoldshöhe bei Weil am Rhein (ganz auf deutschem Gebiet). Nachdem alle anderen Projekte vom Volk und den Gemeinden abgelehnt worden waren, wurde das Projekt Allschwil-Bourgfelden favorisiert. Eingaben der beiden Basler Kantone und der Flugplatz-Genossenschaft an den Bundesrat, das Projekt Allschwil-Bourgfelden in Betracht zu ziehen, blieben aber 1936 und 1937 erfolglos.

Anfangs 1939 begannen erste Verhandlungen mit Frankreich, die aber durch den Kriegsausbruch jäh gestoppt wurden. Erst nach der Befreiung Frankreichs und dem Kriegsende wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. Allerdings ging es dann sehr rasch: Bereits im Mai 1946 konnte der Flugplatz Basel-Mulhouse -als «Miracle de Blotzheim» nun ganz auf französischem Territorium gelegen – mit provisorischen Stahlplattenpisten eröffnet werden. Der Flugbetrieb auf dem Sternenfeld dauerte allerdings noch weitere vier Jahre an. Nachdem der Passagier­flugbetrieb am 30. Juni 1950 definitiv beendet worden war, wurde am 27. August zum Abschied vom Flugplatz Basel-Sternenfeld in Birsfelden nochmals ein grosses Schaufliegen veranstaltet.       Werner Soltermann

Direkt zu bsl-mlh-planes.net

11. September 2020: Der Bund rettet mit Kreditgarantien in Milliardenhöhe die Schweizer Luftfahrt vor dem Absturz, nimmt ihr aber aufgrund der international nicht harmonisierten Corona-Massnahmen jegliche Planungssicherheit, kritisiert die Aerosuisse. Deshalb fordert der Dachverband der Schweizer Luft- und Raumfahrt vom Bundesrat eine Harmonisierung der Massnahmen mit den Nachbarstaaten und mehr Verhältnismässigkeit. Nur so würden Passagiere wieder Flüge Buchen und es den Airlines damit ermöglichen, dereinst die Kredite zurückzuzahlen.

Die Corona-Pandemie hat den Luftverkehr weltweit in die grösste Krise seiner rund 100-jährigen Geschichte gestürzt. Mit Bundeshilfe sind in der Schweiz die essenziellen Strukturen der Luftfahrt gesichert worden. Doch nach einem erfolgreichen Neustart im Sommer sind wegen der uneinheitlichen Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie die Buchungszahlen jetzt wieder regelrecht eingebrochen. Die Kunden sind verunsichert und fliegen nicht. Dies hält die Aerosuisse in ihrer heutigen Medienmitteilung fest.

Mehr Planungssicherheit gefordert

Die sehr kurzfristigen Anpassungen, etwa bei der Risikoländerliste, haben massive Auswirkungen auf das Buchungsverhalten der Passagiere. Sie erlauben den Fluggesellschaften auch nicht, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. «Auch die Verhältnismässigkeit sollte stärker gewichtet werden. Aktuell müssen wir feststellen, dass dies nicht der Fall ist. Gewisse Massnahmen des BAG manövrieren den Schweizer Luftverkehr ohne Not in Schwierigkeiten», hält Nationalrat Thomas Hurter, Präsident der Aerosuisse fest.

Konkrete Forderungen

Die Aerosuisse hat vier Bundesräte angeschrieben und fordert konkret: Covid-19 Test-Zentren sind an den Landesflughäfen für abfliegende und ankommende Passagiere einzurichten. Die Anerkennung eines negativen Resultats muss zur Verkürzung oder Aufhebung der Quarantänepflicht führen. Zudem sollte der längst überfällige digitale Ersatz für die heute noch in Papierform verteilten Passagier-Lokalisationsformulare erfolgen. pd www.aerosuisse.ch

10. September 2020: Das Parlament stimmte am 10. September einem Einschuss von 150 Millionen Franken in das Eigenkapital von Skyguide zu. Damit werde sichergestellt, dass das Flugsicherungsunternehmen finanziell stabil bleibe und seine hoheitlichen Aufgaben erfüllen könne, teilte Skyguide mit. Im Gegenzug erwarten Bundesrat und Parlament Sparmassnahmen und die Erhöhung des Rentenalters der Flugverkehrsleitenden.

Im Zuge der Corona-Krise ging der Flugverkehr seit März 2020 im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 95 Prozent zurück. Entsprechend brachen auch die Erträge von Skyguide in nie dagewesenem Ausmass ein. Über 80 Prozent ihrer Einnahmen stammen aus Gebühren, welche Fluggesellschaften für Lande- und Überflüge entrichten. Trotz Sparmassnahmen werden die Reserven des nicht gewinnorientierten, bundesnahen Betriebs im laufenden Jahr aufgebraucht sein, teilte Skyguide weiter mit. Vor diesem Hintergrund ist das Parlament heute dem Antrag des Bundesrats gefolgt. Es stellt für das Jahr 2020 total 150 Millionen als Kapitaleinschuss für die Schweizer Flugsicherung zur Verfügung.

Um dem massiven Ertragsrückgang entgegenzuwirken, hat Skyguide unmittelbar nach Ausbruch der Krise einen Sparplan beschlossen. So hat das Unternehmen Lohnmassnahmen ergriffen – etwa die variablen Gehaltsanteile für 2020 um einen Viertel gekürzt, variable Gehaltsanteile in Ferien umgewandelt und Löhne eingefroren. Zudem hat das Unternehmen sein Projektportfolio auf jene Projekte reduziert, die sicherheitsrelevant sind oder die Effizienz nachhaltig steigern. Letzteres erreicht Skyguide vor allem durch das sogenannte Virtual Center-Programm.

Mit dem Virtual Centre-Programm führt Skyguide die beiden physischen Zentren in Genf und Dübendorf zu einem virtuellen Zentrum zusammen. Damit kann das Unternehmen künftig den gesamten Schweizer Luftraum ortsunabhängig bewirtschaften und die Kapazität viel schneller an eine steigende oder sinkende Nachfrage der Luftraumnutzer anpassen. Das Unternehmen optimiere dadurch den Einsatz der operativen Ressourcen und steigere nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die ökologische Effizienz, so Skyguide weiter.

Der Bundesrat erwartet im Gegenzug für den Kapitaleinschuss, dass Skyguide diese Massnahmen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung konsequent umsetzt. In der Summe führen die Sparmassnahmen bis 2024 zu einem Minderaufwand von 90 bis 100 Millionen. Der Bundesrat erwartee darüber hinaus, dass die Personalvertreter und Skyguide bis Ende 2021 einen gemeinsamen Plan erarbeiten, wie das Rentenalter der Flugverkehrsleitenden von heute 56 zur langfristigen finanziellen Entlastung von Skyguide auf mindestens 60 Jahre erhöht werden könne, heisst es in der Medienmitteilung weiter.

„Die aktuelle operative und finanzielle Herausforderung ist in der Geschichte der Aviatik beispiellos. Der heutige Entscheid macht mich aber zuversichtlich“, sagt Alex Bristol, CEO von Skyguide. „Künftig werden wir mit Virtual Center viel schneller und effizienter auf rasche Veränderungen des Flugverkehrsvolumens reagieren können.“   pd

Direkt zur Skyguide-Website

09. September 2020: Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hat in einem heute veröffentlichten Untersuchungsbericht zu einer gefährlichen Annäherung zwischen einer Drohne und einem Airbus A319 im Anflug auf den Flughafen Zürich die Gefahr durch Drohnen umfassend thematisiert. Unter Umständen kommen sich Flugzeuge und Drohnen legal in die Quere.

Im Endanflug auf die Piste 14 des Zürcher Flughafens kam es für den Airbus A319 HB-IPT der Swiss am 29. September 2018 zu einer ungebetenen Begegnung. Aus Berlin kommend, war der Airbus mit 105 Passagieren und fünf Besatzungsmitgliedern an Bord auf dem ILS der Piste 14 rund fünf nautische Meilen von der Pistenschwelle entfernt (etwa über dem Stadlerberg), als der erste Offizier in einer Flughöhe von rund 3000 Fuss über Meer (914 Meter) in Flugrichtung ein Objekt entdeckte. Gemäss SUST-Bericht erkannte die Besatzung beim Näherkommen, dass es sich um eine grosse, silberfarbene Drohne handelte.

Aufgrund der hohen Annäherungsgeschwindigkeit blieb der Besatzung keine Zeit für Ausweichmanöver und die Drohne flog in einer geschätzten Distanz von nur zehn Metern direkt über den Airbus, wie der SUST-Bericht festhält. Unverzüglich meldete die Besatzung den Vorfall der Flugverkehrsleitung, die das nachfolgende Flugzeug informierte. Diese Besatzung konnte die Drohne allerdings nicht mehr ausmachen. Trotz sofortiger Information an die Flughafenaufsicht (Airport Authority) und die lokale Polizei konnten weder die Drohen noch deren Pilot ausfindig gemacht werden.

Laut der SUST nehmen die Meldungen zu gefährlichen Annäherungen zwischen Luftfahrzeugen und Drohnen im kontrollierten Luftraum um den Flughafen Zürich „seit geraumer Zeit stetig zu“. In ihrem jüngsten Bericht hat die SUST einige der im Jahr 2018 gemeldeten Vorfälle dieser Art aufgelistet:

  • Juni 2018: die Piloten einer Embraer ERJ-190 der Helvetic Airways sehen sehr nahe an ihrem Flugweg rund vier Meilen vor der Pistenschwelle 14 in Zürich eine Quadrocopter-Drohne.
  • August 2018: Die Besatzung eines Swiss Airbus A321 meldet kurz nach dem Start auf der Piste 16 in der Region Glattbrugg eine Drohne rund 50 Meter rechts neben dem Flugzeug.
  • Oktober 2018: Noch über deutschem Hoheitsgebiet, östlich von Tiengen, erblickte die Besatzung eines Swiss Airbus A220 rund 12 nautische Meilen von der Piste 14 entfernt in geschätzten 100 Metern Entfernung eine Drohne im stationären Schwebeflug.
  • November 2018: Die Piloten eines Swiss Airbus A340 identifizierten rund elf nautische Meilen vor der Pistenschwelle 14 im Anflug auf den Flughafen Zürich in 4500 Fuss Höhe (1370 Meter über Meer) eine Quadrocopter-Drohne, die 50 Meter entfernt rechts an der A340 vorbeiflog.
  • Dezember 2018: Auf 300 bis 500 Meter wurde die Distanz zu einer weissen Drohne geschätzt, die fünf nautische Meilen vor der Pistenschwelle 28 von der Besatzung einer Swiss Boeing 777 im Endanflug gesehen wurde.

Die SUST nennt auch einige Fälle von Kollisionen zwischen bemannten Luftfahrzeugen und Drohnen, die bisher weltweit registriert wurden. In allen Fällen konnten die Piloten die Drohnen kurz vor der Kollision wahrnehmen, hatten aber nicht mehr genügend Zeit für ein Ausweichmanöver. Ein Ausweichen der Flugzeuge aufgrund visueller Wahrnehmung der Drohnen sei deshalb nicht praktikabel, so die SUST.

Auch in der Schweiz sind zwei Kollisionen von Drohnen mit bemannten Luftfahrzeugen bekannt: An einem Airbus A340 wurde nach der Landung in Zürich am 9. März 2018 eine Beschädigung am rechten Vorflügel festgestellt, die auf eine Drohne zurückzuführen war und am 25. Mai 2018 kollidierte über dem Verzascatal ein Guimbal Cabri G2 Helikopter mit einer Drohne. Trotzdem konnte der Heli in Locarno landen.

Während heute alleine in Europa rund 10’000 Drohnen zu kommerziellen Zwecken und rund 1,5 Millionen Drohnen privat genutzt werden, gehen Schätzungen davon aus, dass sich diese Zahl in den kommenden Jahrzehnten vervielfachen könnte. Die US-Luftfahrtbehörde FAA geht davon aus, dass sich die Zahl der kommerziellen Drohnen in den USA in den nächsten drei Jahren auf etwa 500’000 verzehnfachen wird.

Mit verschiedenen Tests wurde evaluiert, welche Schäden Drohnen beim Aufprall auf verschiedene Flugzeugteile verursachen können. Wie im SUST-Bericht festgehalten ist, hat sich dabei gezeigt, dass sowohl die Relativgeschwindigkeit zwischen Luftfahrzeug und Drohne wie auch die Masse der Drohne entscheidend für die Schwere der Schäden sind. In untersuchten Aufprallszenarien habe sich gezeigt, dass die Primärstruktur von Verkehrs- beziehungsweise Geschäftsreiseflugzeugen im Falle einer Kollision mit 1,2 beziehungsweise 1,8 Kilogramm schweren Drohnen versagen könnte. Bei Geschwindigkeiten gegen 250 Knoten konnten Teile von nur 1,2 Kilogramm schweren Drohnen die Flugzeughülle durchdringen.

Wie die SUST festhält, gibt es Lufträume, in denen sich gemäss geltenden Gesetzen sowohl bemannte Luftfahrzeuge wie auch Drohnen aufhalten dürfen, dies zum Beispiel auch in einer TMA (Terminal Manoeuvering Area, Nahkontrollbezirks eines Flughafens mit CTR, in dem die An- und Abflugverfahren sowie Holdings stattfinden) in der bemannte Flugzeuge eine Freigabe durch die Flugverkehrsleitung benötigen. Während Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 30 Kilogramm grundsätzlich einer Bewilligung des BAZL bedürfen, gibt es für 0,5 bis 30 Kilogramm schwere Drohnen folgende Einschränkungen:

  • Kein Betrieb im Umkreis von 5 Kilometern rund um Flugplätze und Heliports.
  • Maximale Flughöhe von 150 Metern über Grund innerhalb einer Kontrollzone (CTR).
  • Betrieb nur mit direktem Sichtkontakt zur Drohne.

Daraus ergibt sich, dass Drohnen unter Umständen legal den Weg von Flugzeugen, auch von Verkehrsflugzeugen kreuzen können. Zur Kollisionsvermeidung gilt dabei einzig das Prinzip „see and avoid – sehen und ausweichen“. Da für die Piloten ein rechtzeitiges Entdecken und Ausweichen kaum möglich ist, liegt die Verantwortung zur Vermeidung von Kollisionen bei den Drohnenpiloten. Mit der Kampagne „In der Nähe von Flugplätzen fliege ich meine Drohne nicht!“ machen das BAZL, der Flughafen Zürich, die Kantonspolizei Zürich und Skyguide auf diese Gefahr aufmerksam. Die SUST ist überzeugt, dass eine „detect and avoid – Erkennen und Ausweichen“ Technologie anzustreben ist, um das Kollisionsrisiko zu verringern.

www.sust.admin.ch

Interaktive Karte mit den Gebieten mit Einschränkungen für Drohnen

 

 

 

09. September 2020: Das FFA Museum in Altenrhein stockt seine Vintage-Jet-Flotte mit einem zweiten flugtüchtigen Vampire-Trainer auf. Der zuletzt 29 Jahre in Schweden geflogene DH.115 SE-DXU ist am 8. September am Bodensee eingetroffen und soll wieder in der Schweiz immatrikuliert werden.

Am 8. September, kurz vor 14 Uhr, ist nach 29 Jahren mit der SE-DXU wieder ein ehemaliger Schweizer «Vampi Trainer» nach Hause gekommen. Der Vintage-Jet gehört neu dem FFA-Museum und wurde von Ueli Leutert von Schweden via Deutschland nach Altenrhein geflogen. Der 1953 gebaute Jet war früher als U-1238 bei der Schweizer Luftwaffe im Dienst. Nun ergänzt der den bereits in Altenrhein stationierten Vampire Trainer HB-RVJ.

Wie der Geschäftsführer des FFA Museums, Bernhard Vonier, auf Anfrage erwähnte, wird der Vampire-Trainer weiterhin flugtüchtig gehalten. Er soll auch wieder ins schweizerische Luftfahrtregister überführt werden. «Mit diesem zweiten Vampire Trainer verstärken wir in Altenrhein unser Kompetenzzentrum», sagte Bernhard Vonier. Bekanntlich werden im FFA Museum auch drei DH.112 Venom wieder aufgebaut (siehe auch SkyNews.ch 02/2020). Der Erstflug der früheren Venom J-1643, welche als HB-RVY registriert ist, soll nun im Frühling 2021 stattfinden.

Der nun wieder «heimgekehrte» Vampire-Trainer wurde 1953 als T-11 für die Royal Air Force gebaut und flog als XD 440. 1967 kaufte ihn die Schweizer Luftwaffe und liess ihn im Flugzeugwerk Emmen überholen. Am 11. August 1969 ging er als U-1238 in Dienst. Am 4. Januar 1991 erfolgte nach 1001 Flugstunden die Ausserbetriebssetzung. An der Versteigerung am 23. März 1991 in Sion erwarb ein schwedischer Käufer den «Vämpi-Trainer» für 36’000 Franken. Am 24. Mai 1991 wurde der U-1238 von Dübendorf via Kiel nach Eskilstuna in Schweden überflogen und anschliessend als SE-DXU zivil registriert. In den Farben der schwedischen Luftwaffe begeisterte er über 25 Jahre an diversen Airshows, bis er 2020 zum Verkauf ausgeschrieben wurde.    Hansjörg Bürgi

Zur Website des FFA-Museums

08. September 2020: Aufgrund der staatlichen Einschränkungen, die europaweit kontinuierlich ausgeweitet werden, reduziert EasyJet ihr Flugangebot wieder. Ausschlaggebend war die gestrige Ankündigung zu neuen Quarantänemassnahmen in Grossbritannien, welche nun auch die sieben griechische Inseln Kreta, Lesvos, Mykonos, Santorini, Serifos, Tinos und Zakynthos umfasst.

Als Reaktion auf die verringerte Nachfrage nach Reisen, welche auf die derzeitigen staatlichen Einschränkungen und Quarantänemassnahmen in den von EasyJet bedienten Märkten zurückzuführen ist, erwartet EasyJet im aktuellen Quartal 2020 etwas weniger als die 40 Prozent der geplanten Kapazität zu fliegen. Dies sei das Ergebnis einer weiteren Ausdünnung des Flugplans, da man sich weiterhin auf profitables Fliegen konzentriere, so EasyJet.

Angesichts der sich häufig ändernden staatlichen Einschränkungen seit des letzten Handels-Updates, der mangelnden Transparenz und der anhaltenden Ungewissheit wäre es nicht angebracht, zum jetzigen Zeitpunkt eine Finanzprognose für das Geschäftsjahr 2020 und 2021 zu geben, teilt die Low-Cost-Airline weiter mit. EasyJet werde sich weiterhin darauf konzentrieren, einen Flugplan anzubieten, der einen positiven Deckungsbeitrag leiste. Dabei konzentriere man sich auf die Minimierung des Cash-Burns durch Massnahmen, die Kosten in allen Geschäftsbereichen senken sollen. EasyJet wird auch weiterhin ihre Liquidität regelmässig überprüfen, um weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu bewerten.

Johan Lundgren, CEO von EasyJet :«Wie wir bereits in unserem Handels-Update für das dritte Quartal dargelegt haben, beobachten wir sehr genau das Verhalten unserer Kunden und passen unseren Flugplan entsprechend der Nachfrage an. Wir wissen, dass unsere Kunden über die unvorhersehbaren Reise- und Quarantäne Beschränkungen ebenso frustriert sind wie wir. Wir haben die britische Regierung bereits vor vielen Wochen aufgefordert, ein gezieltes, regional basiertes, besser vorhersehbares und strukturiertes System für Quarantänemassnahmen umzusetzen, damit die Kunden ihre Reisepläne mit Zuversicht treffen können.»

Die Pandemie und die damit verbundenen Massnahmen der Regierungen haben erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Branche. EasyJet fordert die britische Regierung erneut auf, sektorspezifische Unterstützung für die Luftfahrt zu leisten, die in Form eines breiten Massnahmenpakets erfolgen muss. Hierunter fallen die Abschaffung der Luftverkehrsabgabe für mindestens zwölf Monate, die Reduzierung der Flugsicherungsgebühren sowie die weitere Aussetzung der Slot-Regel. Diese Schritte würden den Erhalt von Kompetenzen in diesem Sektor sicherstellen und somit Arbeitsplätze und Verkehrsinfrastruktur erhalten, so EasyJet.   pd

08. September 2020: Die international tätige Global Jet ist seit 20 Jahren in verschiedenen Sparten der Geschäftsfliegerei tätig. Sie managt über 70 Privatjets für Privatkunden und Firmen weltweit. Sie stellt ihre Dienstleistungen im Kauf und Verkauf von Businessjets zur Verfügung und ist ebenfalls im Chartersektor aktiv.

Global Jet hat ihre in Genf stationierte Dassault Falcon 2000LX komplett überholt und mit einer neuen Inneneinrichtung ausgestattet, die unter anderem auch eine neue LED-Beleuchtung und ein Bordunterhaltungssystem der neuesten Generation beinhaltet. Die fast acht Meter lange Kabine ist in zwei Abteile aufgeteilt und kann bis zu zehn Passagiere aufnehmen. Der zwölfjährige Jet mit der Immatrikulation LX-EVM ist in Luxemburg registriert und steht für Charterflüge zur Verfügung. Anfangs dieses Jahres hatte Global Jet ihre ebenfalls in Genf stationierte Dassault Falcon 900EX LX-LXL durch eine brandneue Dassault Falcon 8X mit derselben Registration ersetzt. Die 13 Meter lange Kabine umfasst drei Abteile und kann maximal 14 Passagiere aufnehmen.  Fotoreport Max Fankhauser

Zur Website von Global Jet

Die brandneue Dassault Falcon 8X LX-LXL ist seit anfangs Jahr in Genf stationiert und steht für Charterflüge zur Verfügung.oto Max Fankhauser

Die brandneue Dassault Falcon 8X LX-LXL ist seit anfangs Jahr in Genf stationiert und steht für Charterflüge zur Verfügung.oto Max Fankhauser

06. September 2020: Zwar musste die GV der Antique Airplane Association of Switzerland (AAA) aufgrund der Corona-Einschränkungen auf schriftlichem Weg durchgeführt werden. Doch das ebenfalls für den 5. September ebenfalls geplante Mitgliederfest mit Fly-in hat auf dem idyllischen Flugplatz Speck-Fehraltorf erfolgreich stattgefunden. Rund zwei Dutzend Oldtimer waren zu bestaunen.

Flugveranstaltungen sind dieses Jahr rar. Das auch für den 5. September geplante Fly-in des Motorflugverbandes in Mollis wurde abgesagt, nicht aber das AAA-Mitgliederfest (Mifas) in der Speck. So tuckerten am Samstag rund zwei Dutzend Oldtimer der Lüfte auf den schönen Flugplatz im Zürcher Oberland, welcher auch offizielle Homebase der AAA ist. Sehr erfreulich war der Besuch der AMPA aus Lausanne, derAssociation pour le Maintien du Patrimoine Aéronautique, der Oldtimervereinigung aus der Romandie. Sie schwebten in der Speck gleich mit mehreren Oldies ein, Highlight war die DHC-1 Chipmunk HB-TUT.

Eine weitere Rarität stammte aus der Ostschweiz: Der Bücker Bü-181 Bestmann HB-USA der Appair, welcher in Sitterdorf stationiert ist. Ebenfalls aus der Ostschweiz brummte und rotierte die Familie Goldinger gleich mit drei Oldtimern der Lüfte ins Zürcher Oberland: mit der Aeronca Champion HB-ETD, der Aeronca Chief HB-UGM und dem Heli Hughes 500 HB-XWW, der mit Baujahr 1972 auch schon ein echter Oldie ist.

Am Abend waren die Mitglieder zum traditionellen Essen geladen, welches im selben Hangar stattfand, in dem auch einige stoffbespannte Oldtimerflugzeuge übernachteten. AAA-Präsident Thomas Bitterlin dankte der Flugsportgruppe Zürcher Oberland und ihrem Präsidenten Bruno Wettstein für die Gastfreundschaft. Zudem machte er deutlich, dass Speck-Fehraltorf wirklich die Homebase der AAA of Switzerland sei und übergab Bruno Wettstein eine grosse Tafel, welche dies nun auch am Flugplatzgebäude verdeutlichen soll.               Report Hansjörg Bürgi

(Ein weiterer Bericht folgt in der Oktoberausgabe von SkyNews.ch, welche Anfang Oktober erscheint.)

Direkt zur AAA-Website

AAA-Präsident Thomas Bitterlin liess es sich nicht nehmen, selbst in die Saiten zu greifen:

 

03. September 2020: Edelweiss fliegt diesen Winter auf der Kurz- und Mittelstrecke 25 Ferienziele in 11 Länder an. Auf der Langstrecke werden Punta Cana, wieder die Seychellen, Cancun und Male auf den Malediven bedient. Neu werden diesen Winter Verbindungen nach Agadir in Marokko, Sharm El Sheikh in Ägypten und Sal auf den Kapverden direkt ab Zürich angeboten.

Edelweiss fliegt ab dem 26. September einmal pro Woche wieder direkt von Zürich nach Mahé auf den Seychellen. Seit Beginn der Covid-19 Pandemie hätten die Seychellen nur eine sehr geringe Anzahl an Covid-19 Fällen verzeichnet, teilt Edelweiss weiter mit. Die Seychellen seien mittlerweile bereits über mehrere Wochen hinweg fast Corona-frei. Damit dies so bleibt, haben die Behörden Richtlinien für die Einreise aufgestellt. Diese sind auf der Edelweiss-Website ersichtlich. Ab dem 3. Oktober wird auch einmal pro Woche Cancun wieder bedient. Mexico steht nicht auf der Risikoländer-Liste des Bundes.

Aufgrund der konstanten Nachfrage nach Badeferien, bietet Edelweiss diesen Winter ein breit gefächertes Flugprogramm zu beliebten Destinationen im Atlantischen Ozean und am Roten Meer an. Die Ferienziele auf den Kanarischen Inseln (Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, Teneriffa) werden durch den Winter mit bis zu 24 wöchentlichen Direktflügen und diejenigen in Ägypten (Hurghada, Marsa Alam, Sharm El Sheikh) mit bis zu 13 wöchentlichen Direktflügen bedient. «Schweizerinnen und Schweizer buchen ihre Reise kurzfristiger als in der Vergangenheit. Ferien zu typischen Badeferiendestination sind auch im Winterhalbjahr hoch im Kurs. Eine intakte touristische Infrastruktur und hohe Anforderungen an die Gesundheitssicherheit sind für uns in dieser Zeit besonders wichtig.» sagt Patrick Heymann, Chief Commercial Officer von Edelweiss.

Ab dem 1. Oktober bietet Edelweiss einen wöchentlichen Direktflug nach Agadir an. Ab dem 2. Oktober fliegt Edelweiss bis zweimal wöchentlich von Zürich direkt nach Sharm El Sheik.  Ab dem 26. Oktober bedient Edelweiss neu einmal wöchentlich Sal auf den Kapverdischen Inseln ab Zürich. Die Kapverden im Atlantischen Ozean sind ein Ferienparadies für Naturliebhaber und Wassersportler. Sie faszinieren mit einer atemberaubenden Kombination aus kilometerlangen, hellen Sandstränden, Wohlfühltemperaturen und fast ganzjährigem Sonnenschein.

Falls erneute Einreisebeschränkungen der jeweiligen Länder eine Anpassung des Flugplanes erfordern, werde dies zeitnah kommuniziert, teilt die Airline mit. Damit die Reise trotzdem unbesorgt geplant werden kann, garantiert Edelweiss auch weiterhin die flexiblen und kostenlosen Umbuchungsmöglichkeiten.   pd

 

02. September 2020: Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung drei neue Objektblätter für das Flugfeld Kägiswil (OW) sowie für die Heliports Haltikon (SZ) und Untervaz (GR) genehmigt. Er hat zudem Anpassungen für die Flugfelder (Mollis (GL) und Ambri (TI), den Heliport Balzers (Liechtenstein) sowie den Landesflughafen Basel-Mulhouse verabschiedet. In den Objektblättern konkretisiert der Bund generelle Vorgaben für die einzelnen Flugplätze.

Der ehemalige Militärflugplatz Kägiswil (OW) soll in ein ziviles Flugfeld umgenutzt werden, nachdem das Volk den Erwerb des Flugplatzes durch den Kanton und die anschliessende Nutzung als Industrieareal in einer Volksabstimmung deutlich abgelehnt hatte. In den letzten vier Jahren wurden in Kägiswil durchschnittlich 11’270 Flugbewegungen pro Jahr gezählt. Das Verteidigungsdepartement VBS gibt den Flugplatz dem Kanton Obwalden im Baurecht ab. Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) übernimmt die Halterschaft des Flugplatzes. Laut dem SIL-Blatt für Kägiswil soll eine Verkürzung und Verschmälerung der Piste angestrebt werden, nicht mehr benötigte Pistenflächen sollen gleich wie die ehemaligen Militärunterstände rückgebaut werden. Als Ersatz wird ein Hangarneubau geplant.

Für die beiden Heliports Haltikon und Untervaz wurden im Objektblatt die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Infrastruktur und des Flugbetriebs definiert.

Auf dem Flugfeld Mollis hatten die neu definierten An- und Abflugrouten für Helikopter eine Neuberechnung der Fluglärmbelastung zur Folge. Ausserdem mussten die geänderten Hindernisbegrenzungsflächen im Objektblatt festgehalten werden. Beim Flugfeld Ambrì soll die Helikopterbasis an einen neuen Standort auf dem Flugplatz verlegt werden. Folglich müssen sowohl die Änderung des Flugplatzperimeters als auch das Gebiet mit Lärmbelastung im Objektblatt vermerkt werden. Beim Heliport Balzers wurde das Gebiet mit Hindernisbegrenzung geringfügig angepasst.

Für den Landesflughafen Basel-Mulhouse wurde nach der Überprüfung des Sicherheitszonenplans das Gebiet mit Hindernisbegrenzung im Objektblatt definitiv festgesetzt. pd/eb www.bazl.admin.ch