28. September 2020: Aufgrund der Kampfjet-Abstimmung haben wir uns entschieden, die Erscheinung der Oktoberausgabe um einige wenige Tage zu verschieben. Sie erscheint nun ab Donnerstag, 1. Oktober. Das Editorial wollen wir Ihnen aber nicht vorenthalten:

 

VBS muss über die Bücher

Geschätzte Leserinnen und Leser

Nur rund 8670 Stimmen haben darüber entschieden, dass die Kampfjetbeschaffung in der Schweiz nicht abgebrochen werden muss. Wie in der Septemberausgabe befürchtet, ging es um jede Stimme. Denn nur eine hauchdünne Mehrheit von 50,1 Prozent der Schweizer Stimmbevölkerung – bei rund 60 Prozent Stimmbeteiligung – begrüsst die dringende Erneuerung der Luftwaffe. Die Umfragen lagen völlig daneben und vermittelten den Befürwortern eine falsche Sicherheit. Das VBS hat es verpasst, eine solide Mehrheit der Bevölkerung davon zu überzeugen, dass Armee und Luftwaffe Sicherheit produzieren, die weder selbstverständlich noch Luxus ist.

Wie weiter? Die gute Nachricht ist, dass der Beschaffungsprozess fortgesetzt werden kann. Die schlechte, dass dieses äusserst knappe Resultat bei jedem Schritt in Erinnerung gerufen wird. Der Bundesrat muss seinen Typenentscheid, der bis Mitte 2021 fallen soll, nicht nur gut, sondern sehr gut begründen. Bundesrat, VBS und Luftwaffe tun gut daran, ihre Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung zu intensivieren.

Die Luftwaffe muss erklären, was sie leistet und weshalb Billiglösungen nicht funktionieren. Die Armee muss zeigen, dass sie sich auch gegen Cyberbedrohungen, Drohnen oder Terrorismus wappnet. Dies alles geschieht nur, um die Schweiz mit ihrer Bevölkerung zu schützen und Handlungsoptionen offenzuhalten. Diese Botschaft muss wieder unter die Leute gebracht werden. Nur so lässt sich die notwendige Glaubwürdigkeit für eine nächste Abstimmung gewinnen. Bereits hat die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee angekündigt, die Lancierung einer Volksinitiative gegen neue Kampfflugzeuge zu prüfen…

 Hansjörg Bürgi, Chefredaktor und Verleger

 

27. September 2020: Die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega hat am Sonntagnachmittag, 27. September, eine Wanderin oberhalb des Seealpsees (AI) aus einer Lawine gerettet. Die Frau war nach Rega-Angaben auf einem Wanderweg von Schneemassen mehr als einen Meter tief verschüttet worden. Im Einsatz standen zwei Rega-Helikopter, zwei Bergretter des Schweizer Alpen-Club SAC und ein Lawinenhund.

Die Frau war mit einem Begleiter auf dem Wanderweg oberhalb des Seealpsees unterwegs, als sie von herunterrutschenden Schneemassen verschüttet wurde. Der Begleiter und zwei Personen in der Nähe, die den Niedergang beobachtet hatten, begannen sofort mit der Suche nach der Verschütteten und alarmierten die Rettungskräfte. Die Helikopter-Einsatzzentrale der Rega bot in der Folge die Crews der Rega-Basen St. Gallen und Mollis sowie zwei Bergretter des Schweizer Alpen-Club SAC und einen Lawinenhund auf. Auf dem Weg zum Seealpsee nahm die St. Galler-Crew den ersten Bergretter auf, setzte diesen zusammen mit der Notärztin beim Einsatzort ab und brachte anschliessend den Lawinenhundeführer und seinen Hund zum Einsatzort.

Nach kurzer Suche der Rettungskräfte konnte die Frau mit einer Sondierungsstange mehr als einen Meter tief unter den Schneemassen lokalisiert und ausgegraben werden. Insgesamt war sie 30 Minuten unter den Schneemassen begraben, verfügte aber dank eines Hohlraumes über genügend Luft zum Atmen. Die Notärztin der Rega versorgte die unterkühlte Frau vor Ort, bevor sie an der Rettungswinde des Rega-Helikopters aus Mollis aus dem unwegsamen Gelände zum Zwischenlandeplatz und anschliessend ins Spital geflogen werden konnte. Entscheidend für das Überleben von Verschütteten sei die schnelle Rettung und die effiziente Zusammenarbeit der ganzen Rettungskette, so die Rega in ihrer Mitteilung. Die Rettungskette wird  von der Helikopter-Einsatzzentrale der Rega koordiniert, welche nicht nur die nächstgelegenen, geeigneten Rettungshelikopter aufbietet, sondern innert kürzester Zeit auch die Unterstützung durch SAC-Bergretter, Lawinenhunde und allfällige zusätzli- che Einsatzmittel koordiniert.  pd

Den Lawinenhund flog die Rega mit einem H145 ein. Foto Rega

Der Einsatzort oberhalb des Seealpsees. Foto Rega

16. September 2020: Der dritte Prototyp des Kopter SH09 kehrt nach einer intensiven Flugtestphase auf Sizilien zurück nach Mollis. Der Helikopter kommt mit einigen sichtbaren Änderungen zurück aus Italien und soll nun in Mollis weitere Modifikationen erhalten. Zum grossen Bedauern für den Industriestandort Schweiz wird die Serienproduktion des SH09 allerdings nicht nach Mollis kommen.

Die Corona-Pandemie brachte auch für das Flugtestprogramm des SH09 eine Zwangspause mit sich. Seit die Testflüge im Juni wieder aufgenommen werden konnten, hat der P3 HB-ZXC als dritter SH09 laut Angaben von Kopter rund 40 Flüge durchgeführt. Dabei hätten sich dank weiterer Modifikationen insbesondere deutliche Verbesserungen bezüglich Stabilität gezeigt. Zu den jüngsten Modifikationen zählen eine Überarbeitung der Triebwerksverschalung, ein asymmetrischer und variabler horizontaler Stabilo am Heck ohne vertikale Endplatten und eine höhere Heckfinne.

Für die jetzt anstehenden weiteren Modifikationen sei ein intensiver Support des Werkes bezüglich Engineering und Operations nötig, weshalb der P3 nun nach Mollis zurückkehre, so Kopter in einer Mitteilung. Der P3 sei jetzt ein deutlich anderer Helikopter als der P3, der im November 2018 zum Erstflug gestartet ist, kommentierte Kopter-Chefpilot Richard Grant. Das Handling des neuen Helikopters habe sich deutlich verbessert.

In den nächsten Schritten gehe es darum, den neuen Heckrotor und weitere aerodynamische Modifikationen zu testen, so Kopter weiter. Ein nächster grosser Schritt sei dann die Integration der Garmin-Avionik und dann die Integration der finalen Auslegung von Hauptrotorkopf und Steuerung.

Dass die Serienproduktion des Kopter SH09 dereinst in Mollis stattfinden wird, ist nach der Übernahme von Kopter durch Leonardo unwahrscheinlich geworden, wie Kopter-CEO Andreas Löwenstein in der aktuellen Ausgabe von SkyNews.ch bestätigt hat. Immerhin ist geplant, dass Mollis eine Rolle für den Bau von Prototypen behält. Mehr dazu in der September-Ausgabe von SkyNews.ch.   pd/eb            www.koptergroup.com

 

15. September 2020: Flugveranstaltungen sind dieses Jahr eine Seltenheit. Umso erfreulicher ist, dass am Wochenende vom 12./13. September nicht nur das Electrifly-In in Grenchen stattgefunden hat, sondern auch die Erlebnisflugtage in Sitterdorf. Rund 20 Oldtimer waren zu bestaunen, die Luftwaffe präsentierte einen EC635 und Fallschirmaufklärer. Modelle rundeten das vielfältige Flugprogramm ab, wie folgende Bildergalerie zeigt:            Fotoreport Erich Gandet

Direkt nach Sitterdorf

09. September 2020: Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hat in einem heute veröffentlichten Untersuchungsbericht zu einer gefährlichen Annäherung zwischen einer Drohne und einem Airbus A319 im Anflug auf den Flughafen Zürich die Gefahr durch Drohnen umfassend thematisiert. Unter Umständen kommen sich Flugzeuge und Drohnen legal in die Quere.

Im Endanflug auf die Piste 14 des Zürcher Flughafens kam es für den Airbus A319 HB-IPT der Swiss am 29. September 2018 zu einer ungebetenen Begegnung. Aus Berlin kommend, war der Airbus mit 105 Passagieren und fünf Besatzungsmitgliedern an Bord auf dem ILS der Piste 14 rund fünf nautische Meilen von der Pistenschwelle entfernt (etwa über dem Stadlerberg), als der erste Offizier in einer Flughöhe von rund 3000 Fuss über Meer (914 Meter) in Flugrichtung ein Objekt entdeckte. Gemäss SUST-Bericht erkannte die Besatzung beim Näherkommen, dass es sich um eine grosse, silberfarbene Drohne handelte.

Aufgrund der hohen Annäherungsgeschwindigkeit blieb der Besatzung keine Zeit für Ausweichmanöver und die Drohne flog in einer geschätzten Distanz von nur zehn Metern direkt über den Airbus, wie der SUST-Bericht festhält. Unverzüglich meldete die Besatzung den Vorfall der Flugverkehrsleitung, die das nachfolgende Flugzeug informierte. Diese Besatzung konnte die Drohne allerdings nicht mehr ausmachen. Trotz sofortiger Information an die Flughafenaufsicht (Airport Authority) und die lokale Polizei konnten weder die Drohen noch deren Pilot ausfindig gemacht werden.

Laut der SUST nehmen die Meldungen zu gefährlichen Annäherungen zwischen Luftfahrzeugen und Drohnen im kontrollierten Luftraum um den Flughafen Zürich „seit geraumer Zeit stetig zu“. In ihrem jüngsten Bericht hat die SUST einige der im Jahr 2018 gemeldeten Vorfälle dieser Art aufgelistet:

  • Juni 2018: die Piloten einer Embraer ERJ-190 der Helvetic Airways sehen sehr nahe an ihrem Flugweg rund vier Meilen vor der Pistenschwelle 14 in Zürich eine Quadrocopter-Drohne.
  • August 2018: Die Besatzung eines Swiss Airbus A321 meldet kurz nach dem Start auf der Piste 16 in der Region Glattbrugg eine Drohne rund 50 Meter rechts neben dem Flugzeug.
  • Oktober 2018: Noch über deutschem Hoheitsgebiet, östlich von Tiengen, erblickte die Besatzung eines Swiss Airbus A220 rund 12 nautische Meilen von der Piste 14 entfernt in geschätzten 100 Metern Entfernung eine Drohne im stationären Schwebeflug.
  • November 2018: Die Piloten eines Swiss Airbus A340 identifizierten rund elf nautische Meilen vor der Pistenschwelle 14 im Anflug auf den Flughafen Zürich in 4500 Fuss Höhe (1370 Meter über Meer) eine Quadrocopter-Drohne, die 50 Meter entfernt rechts an der A340 vorbeiflog.
  • Dezember 2018: Auf 300 bis 500 Meter wurde die Distanz zu einer weissen Drohne geschätzt, die fünf nautische Meilen vor der Pistenschwelle 28 von der Besatzung einer Swiss Boeing 777 im Endanflug gesehen wurde.

Die SUST nennt auch einige Fälle von Kollisionen zwischen bemannten Luftfahrzeugen und Drohnen, die bisher weltweit registriert wurden. In allen Fällen konnten die Piloten die Drohnen kurz vor der Kollision wahrnehmen, hatten aber nicht mehr genügend Zeit für ein Ausweichmanöver. Ein Ausweichen der Flugzeuge aufgrund visueller Wahrnehmung der Drohnen sei deshalb nicht praktikabel, so die SUST.

Auch in der Schweiz sind zwei Kollisionen von Drohnen mit bemannten Luftfahrzeugen bekannt: An einem Airbus A340 wurde nach der Landung in Zürich am 9. März 2018 eine Beschädigung am rechten Vorflügel festgestellt, die auf eine Drohne zurückzuführen war und am 25. Mai 2018 kollidierte über dem Verzascatal ein Guimbal Cabri G2 Helikopter mit einer Drohne. Trotzdem konnte der Heli in Locarno landen.

Während heute alleine in Europa rund 10’000 Drohnen zu kommerziellen Zwecken und rund 1,5 Millionen Drohnen privat genutzt werden, gehen Schätzungen davon aus, dass sich diese Zahl in den kommenden Jahrzehnten vervielfachen könnte. Die US-Luftfahrtbehörde FAA geht davon aus, dass sich die Zahl der kommerziellen Drohnen in den USA in den nächsten drei Jahren auf etwa 500’000 verzehnfachen wird.

Mit verschiedenen Tests wurde evaluiert, welche Schäden Drohnen beim Aufprall auf verschiedene Flugzeugteile verursachen können. Wie im SUST-Bericht festgehalten ist, hat sich dabei gezeigt, dass sowohl die Relativgeschwindigkeit zwischen Luftfahrzeug und Drohne wie auch die Masse der Drohne entscheidend für die Schwere der Schäden sind. In untersuchten Aufprallszenarien habe sich gezeigt, dass die Primärstruktur von Verkehrs- beziehungsweise Geschäftsreiseflugzeugen im Falle einer Kollision mit 1,2 beziehungsweise 1,8 Kilogramm schweren Drohnen versagen könnte. Bei Geschwindigkeiten gegen 250 Knoten konnten Teile von nur 1,2 Kilogramm schweren Drohnen die Flugzeughülle durchdringen.

Wie die SUST festhält, gibt es Lufträume, in denen sich gemäss geltenden Gesetzen sowohl bemannte Luftfahrzeuge wie auch Drohnen aufhalten dürfen, dies zum Beispiel auch in einer TMA (Terminal Manoeuvering Area, Nahkontrollbezirks eines Flughafens mit CTR, in dem die An- und Abflugverfahren sowie Holdings stattfinden) in der bemannte Flugzeuge eine Freigabe durch die Flugverkehrsleitung benötigen. Während Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 30 Kilogramm grundsätzlich einer Bewilligung des BAZL bedürfen, gibt es für 0,5 bis 30 Kilogramm schwere Drohnen folgende Einschränkungen:

  • Kein Betrieb im Umkreis von 5 Kilometern rund um Flugplätze und Heliports.
  • Maximale Flughöhe von 150 Metern über Grund innerhalb einer Kontrollzone (CTR).
  • Betrieb nur mit direktem Sichtkontakt zur Drohne.

Daraus ergibt sich, dass Drohnen unter Umständen legal den Weg von Flugzeugen, auch von Verkehrsflugzeugen kreuzen können. Zur Kollisionsvermeidung gilt dabei einzig das Prinzip „see and avoid – sehen und ausweichen“. Da für die Piloten ein rechtzeitiges Entdecken und Ausweichen kaum möglich ist, liegt die Verantwortung zur Vermeidung von Kollisionen bei den Drohnenpiloten. Mit der Kampagne „In der Nähe von Flugplätzen fliege ich meine Drohne nicht!“ machen das BAZL, der Flughafen Zürich, die Kantonspolizei Zürich und Skyguide auf diese Gefahr aufmerksam. Die SUST ist überzeugt, dass eine „detect and avoid – Erkennen und Ausweichen“ Technologie anzustreben ist, um das Kollisionsrisiko zu verringern.

www.sust.admin.ch

Interaktive Karte mit den Gebieten mit Einschränkungen für Drohnen

 

 

 

31. August 2020: Die Swiss Helicopter Association (SHA) stellt sich klar hinter die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge für die Schweizer Luftwaffe. Behauptungen, wonach Kampfflugzeuge durch Helikopter ersetzt werden könnten, sind laut SHA haltlos. „Kampfflugzeuge sind – genau wie zivile und militärische Helikopter –notwendig für die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung“, so die SHA in einer Mitteilung.

Die Swiss Helicopter Association (SHA) stellt sich hinter eine einsatzfähige Schweizer Luftwaffe, welche Verteidigungs-, Luftpolizei- und Transportaufgaben für die Armee wahrnehmen kann. Deshalb befürwortet die SHA die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge für die Schweizer Armee. Die Behauptung von Beschaffungsgegnern, Kampfflugzeuge könnten durch leichteres und viel billigeres Fluggerät ersetzt werden, lehnt die SHA aus sachlichen Gründen entschieden ab.

Helikopter, Drohnen oder leichte Flugzeuge sind kein Ersatz für die Kampflugzeuge einer Armee. Ihre Steigleistungen, Einsatzhöhen und Geschwindigkeiten reichen für die Intervention gegen moderne, hoch und schnell fliegende Objekte nicht aus. Sie eignen sich deshalb weder für die Luftverteidigung noch für das gesamte Spektrum des Luftpolizeidienstes, sie lassen sich allenfalls zur Ergänzung von Kampfflugzeugen einsetzen, so die SHA.

Weiter schreibt der Helikopter-Branchenverband: Ohne funktionsfähige Luftwaffe hat die Schweizer Armee als Ganzes keine Zukunft. Die Armee bildet ein Gesamtsystem, für dessen wirksamen Schutz aus der Luft Kampfflugzeuge unersetzlich sind. Die F-5E Tiger sind seit vier Jahrzehnten im Dienst und fliegen nur bei schönem Wetter; die F/A-18 stammen aus den Neunzigerjahren und können längstens bis 2030 eingesetzt werden. Eine Ersatzbeschaffung ist deshalb dringend nötig; Helikopter, Drohnen oder leichte Flugzeuge sind für die Luftverteidigung lediglich Scheinalternativen, welche die Notwendigkeit der Beschaffung moderner Kampfflugzeuge untergraben sollen.

Damit die Verteidigung aus der Luft ab 2025 sichergestellt ist, müssen am 27. September an der Volksabstimmung mit einem Ja die Weichen für die Beschaffung der Kampfflugzeuge gestellt werden. Die SHA ruft die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf, die Beschaffung anzunehmen.

Luftwaffe und zivile Helikopter ergänzen sich

Die Helikopter der Schweizer Armee sind wichtige Mittel, um Personal und Material der Armee rasch und sicher an jeden Punkt der Schweiz zu bringen oder Hilfsmissionen und friedenssichernde Massnahmen im Ausland zu unterstützen. Sie ergänzen die zivilen Helikopter, welche für viele Lebensbereiche in den Bergen und dem Flachland unersetzliche Dienste leisten.

Transporte für hochalpine Baustellen, die Erstellung von Lawinenverbauungen, Lawinensprengungen zur Sicherung von Siedlungen, Verkehrswegen und Wintersportgebieten, Transporte für die Bergbauernhilfe, Hütten- und Alpversorgung, Montageflüge für Antennen und Seilbahnen sowie Einsätze bei ausserordentlichen Naturereignissen und Rettungsmissionen für Menschen und Tiere sind nur einige davon. Diese Leistungen erbringen zivile Helikopter als Service Public effizient, ökologisch und wirtschaftlich. pd  www.sha-swiss.ch

30. August 2020: Er wurde zu einer der peinlichsten Pannen der deutschen Baugeschichte und hat Anlass für Witze und Kopfschütteln geboten – der neue internationale Flughafen von Berlin. Am 31. Oktober soll es nun endlich soweit sein: Der an sich längst fertig gebaute Flughafen Berlin Brandenburg (BER) wird den Betrieb aufnehmen.

Seit 2006 wird neben dem bestehenden Flughafen Berlin Schönefeld der neue Berliner Flughafen gebaut. Eigentlich hätte der Flugbetrieb bereits 2011 starten sollen, doch Fehler bei Planung und Aufsicht sowie Baumängel haben dazu geführt, dass der Start des Flugbetriebs immer wieder hinausgeschoben werden musste, obwohl die Infrastruktur grundsätzlich längst fertiggestellt war. Nun soll es mit der Eröffnung noch klappen, bevor zehn Jahre Verspätung zusammengekommen sind. Seit dem 7. Juli werden in den Probebetrieb am neuen Berliner Flughafen auch Komparsen mit einbezogen und einer Eröffnung scheint nun nichts mehr im Weg zu stehen.

Am 31. Oktober wird das Terminal 1 seinen Betrieb aufnehmen. Zur Eröffnung ist an diesem Tag die zeitgleiche Landung von je einem Flugzeug von Lufthansa und EasyJet auf einer der Parallelpisten vorgesehen. Der Start von BER bedeutet auch das nahende Ende für den Berliner Flughafen Tegel. Bereits am 8. November soll Tegel würdig verabschiedet werden. Nach langem hin und her scheint nun klar, das in Tegel in Zukunft nicht mehr geflogen wird. Bereits im nächsten Frühling soll mit der „Nachnutzung“ des Flughafengeländes begonnen werden.

Bereits am 25. Oktober 2020 wird der Flughafen Schönefeld (SXF) zum Terminal 5 des neuen Berliner Flughafens (BER). Auch wenn der Flughafen Berlin Brandenburg erst am 31. Oktober öffnet, ändert sich bereits mit Beginn des Winterflugplans 2020/21 der IATA-Code für den gesamten Flughafenstandort. Aus SXF wird BER. eb

www.berlin-airport.de

29. August 2020: Das Sicherheitsniveau in der Schweizer Luftfahrt hat sich weiter verbessert: Die jüngst vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) veröffentlichte Sicherheitsstatistik 2019 weist einen weiteren Rückgang von schweren Flugunfällen auf.

Wie der BAZL-Direktor Christian Hegner in seinem Vorwort zum „Annual Safety Review 2019“ festhält, sei das Fliegen für die Passagiere in den letzten Jahren weiter immer sicherer geworden. Auch in der Schweizer Zivilaviatik ist die Zahl der Unfälle in den letzten fünf Jahren gesunken.

2019 wurden 23 Unfälle verzeichnet. In dieser Zahl sind alle Unfälle mit in der Schweiz registrierten Flugzeugen, von Schweizer Fluggesellschaften oder von ausländischen Flugzeugen in der Schweiz berücksichtigt. Von den 23 Unfällen hatten sieben einen tödlichen Ausgang, insgesamt kamen elf Menschen ums Leben. Damit ist sowohl die Zahl der Opfer wie auch diejenige der Unfälle tiefer als in den Vorjahren. Im gewerbsmässigen Luftverkehr gab es 2019 keinen einzigen Unfall mit Flugzeugen oder Helikoptern, zwei allerdings mit Drohnen.

Auch das globale Sicherheitsniveau hat sich verbessert: Die von der International Airline Transport Association (IATA) publizierten Zahlen für 2019 zeigen eine Verbesserung des globalen Sicherheitsniveaus im Vergleich zu 2018. Die globale Unfallrate («all accident rate») ist von 1.36 im Jahr 2018 auf 1.13 Unfälle pro 1 Million Flüge im Jahr 2019 gesunken; es kam pro 884’000 Flüge zu einem Unfall in der kommerziellen Luftfahrt. In absoluten Zahlen ereigneten sich in der kommerziellen Luftfahrt im Jahr 2019 weltweit 53 Unfälle (davon 8 tödliche Unfälle mit insgesamt 240 Toten) im Vergleich zu 62 Unfällen in 2018, wovon 11 Unfälle insgesamt 523 Menschenleben forderten.

Auch bei der Rate der Totalverluste («hull losses») wurde vom Jahr 2018 auf 2019 eine Verbesserung verzeichnet: die Rate sank von 0.18 auf 0.15 pro 1 Million Flüge für Flugzeuge mit Strahltriebwerken. Sowohl die Unfallrate als auch die Rate der Totalverluste für 2019 bleibt weiterhin deutlich unter dem von der IATA ermittelten Fünfjahresdurchschnitt für 2014 – 2018.

Der „Annual Safety Review“ des BAZL geht weit über die Flugunfallstatistik hinaus. Er gibt eine Übersicht über laufende Projekte im Zusammenhang mit der Erhöhung der Sicherheit in der Luftfahrt und nimmt auch Themen wie das Meldewesen und operationelle Safety-Themen für verschiedene Bereiche auf. Dazu ist ein Kapitel aufkommenden Themen wie „Drohnen und U-Space“, „Cyber Security“ und „Störungen des Globalen Navigationssatellitensystems über Krisengebieten“ gewidmet. pd / eb

Der „Annual Safety Review 2019“ steht auf der BAZL-Website zum Download bereit: www.bazl.admin.ch

20. August 2020: Gestern hat der letzte ehemalige Rega-EC145 die Schweiz verlassen. Nach 15 Jahren Einsatz bei der Rega, während denen mit den sechs EC145 rund 60’000 Menschen dringend benötigte Hilfe gebracht werden konnte, werden die EC145 bei der marokkanischen Gendarmerie als Rettungshelikopter weiterfliegen.

Am 19. August startete der letzte der sechs ehemaligen Rega-EC145 – bereits mit der marokkanischen Registration CN-BZU – ab der Rega-Trainingsbasis Grenchen zum Überflug nach Marokko. Zuvor haben die marokkanischen Piloten intensive Trainings auf dem EC145 absolviert, der als HB-ZRA hauptsächlich ab Basel zum Einsatz kam. Bei der Rega haben die EC145 im Durchschnitt je rund 7000 Flugstunden geleistet.

Bereits am 19. November 2019 sind die ersten fünf ehemaligen Rega-EC145 vom Rega-Center in Zürich zu ihrem neuen Betreiber in Marokko gestartet. Als Ersatz für die EC145-Flotte und als Ersatz für den bisher auf der Basis St. Gallen stationierten AW109SP hat die Rega sieben Airbus Helicopters H145 beschafft. eb

Der ehemalige Rega-EC145 HB-ZRA startet in Grenchen, bereits als CN-BZU registriert, in Richtung der neuen Heimat Marokko. Foto Mario Richard

18. August 2020: Im nächsten Jahr werden drei weitgehend allwettertaugliche AW169-Rettungshelikopter zur Rega-Flotte stossen. Es wird der grösste Helikopter sein, den die Rega bisher einsetzte. Eine Maschine dieses Typs hat die Schweiz besucht und unter anderem auf der künftigen AW169-Basis Wilderswil haltgemacht.

Die Rega investiert viel, um Menschen in Not in möglichst jeder Lage rasch Hilfe bringen zu können. Um Patienten auch bei ungünstigen Wetterbedingungen zu erreichen, werden zum Beispiel neue Instrumentenflugverfahren realisiert und ein Netz von zusätzlichen Wetterstationen aufgebaut. Ein weiteres Puzzleteil für eine möglichst wetterunabhängige Luftrettung sind Helikopter, die auch unter Vereisungsbedingungen sicher fliegen können. Der AW169-FIPS (Full Ice Protection System) wird der weltweit erste Helikopter mit einem Maximalgewicht unter fünf Tonnen sein, der dank einer leichten, neu entwickelten Enteisungsanlage dazu in der Lage sein wird.

Leonardo Helicopters arbeitet derzeit unter Hochdruck an der Enteisungsanlage, mit der kritische Teile wie die Rotorblätter oder die Frontscheibe beheizt werden können. Im Frühjahr wurden in den USA Tests mit dem AW169-FIPS unter künstlichen Vereisungsbedingungen durchgeführt, im nächsten Winter sind weitere Testflüge unter natürlichen Vereisungsbedingungen geplant. Die Zulassung des AW169-FIPS – bei der Rega auch unter dem Projektnamen „Icebird“ bekannt – ist im Frühjahr 2021 geplant. Mehrere Rega-Piloten haben bereits auf den AW169 umgeschult.

Der neue Heli wird grösser und geräumiger sein, als alle anderen Helikopter, welche die Rega bisher einsetzte. Einer der drei für rund 50 Millionen Franken bestellten AW169 wird auf der Tessiner Rega-Basis in Locarno stationiert und dort den AW109SP ersetzten. Eine zweite Maschine wird als zusätzlicher Rettungsheli in Wilderswil stationiert und der dritte AW169 wird als Reserve und für Ausbildungszwecke dienen. Am 17. August ist der AW169 D-HHTJ der deutschen Heliservice International in der Schweiz eingetroffen und hat am 18. August mehrere Testflüge in den Alpen ab der künftigen AW169-Basis Wilderswil durchgeführt. eb www.rega.ch