Dübendorf: FDAG erhält 7,3 Millionen

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30.06.2021: Der Bund entschädigt die Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) mit 7,3 Millionen Franken. Nachdem er im Herbst 2020 das Sachplanverfahren für die zivile Nutzung eingestellt hat, wurde er gegenüber der FDAG schadenersatzpflichtig, weil er diese jahrelang den zivilen Flugbetrieb vorbereitet hat. Nun habe man sich einvernehmlich geeinigt, teilt das UVEK heute mit

Die Vertreter des Bundes und FDAG haben beschlossen, die 2015 abgeschlossene Rahmenvereinbarung einvernehmlich aufzulösen. Der Bund wird die FDAG für bisher entstandene Aufwendungen und bereits ausgeführte Planungsarbeiten zur Umnutzung des Militärflugplatzes in einen zivil genutzten Flugplatz mit 7,3 Millionen Franken entschädigen. Aufgrund neu aufgetauchter Fragen war der Bundesrat im Herbst 2020 zum Schluss gekommen, das zur Umnutzung nötige Sachplanverfahren einzustellen und die bisherige Zusammenarbeit mit der FDAG zu beenden. Die einvernehmliche Lösung sei im Interesse beider Seiten: So könne ein langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden, teilt das UVEK weiter mit.

Im August 2014 beschloss der Bundesrat für das Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf eine Dreifachnutzung mit Innovationspark, militärischer Bundesbasis und zivilem Flugfeld. Den Zuschlag zum Betrieb dieses zivilen Flugfelds erhielt gestützt auf eine öffentliche Ausschreibung die Flugplatz Dübendorf AG (FDAG). Der Bund schloss mit der FDAG sodann 2015 eine Rahmenvereinbarung ab, mit der sie ermächtigt wurde, die nötigen Planung- und Bewilligungsverfahren zur Umnutzung des Militärflugplatzes in einen zivil genutzten Flugplatz zu durchlaufen.

Im Rahmen der weiteren Arbeiten tauchten neue Fragen auf, die bei der ursprünglichen Planung des Projekts nicht vorhersehbar und daher nicht berücksichtigt worden waren, so das UVEK. Der Bundesrat beschloss  im Herbst 2020, das Verfahren zur Anpassung des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für die Umnutzung in ein ziviles Flugfeld einzustellen und die bisherige Zusammenarbeit mit der FDAG zu beenden. In diesem Zusammenhang haben die Vertreter des Bundes und der FDAG nun beschlossen, die 2015 abgeschlossene Rahmenvereinbarung einvernehmlich aufzulösen. Der Bundesrat hat heute den Nachtragskredit gutgeheissen, der für die Entschädigungszahlungen nötig ist. Der abschliessende Entscheid darüber obliege wie gewohnt dem Parlament, heisst es weiter.  pd