Neuer SIL erlaubt keine Helikopter mehr in La Côte

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22. Juni 2022: Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Anpassung des Objektblattes für das Flugfeld Courtelary (BE) sowie die neuen Objektblätter für die Flugfelder Schindellegi (SZ) und La Côte (VD) genehmigt. Dort wird der Helibetrieb untersagt, in Schindellegi begrenzt. In den Objektblättern setzt der Bund generelle Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb der Flugplätze fest, wie das BAZL mitteilt.

Die Flugfelder Schindellegi (SZ) und La Côte am Genfersee erhalten erstmalig ein Objektblatt. Darin wird der Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie für die Ausrichtung des Betriebs eines Flugplatzes behördenverbindlich festgelegt. Es enthält ausserdem Vorgaben für den Betrieb, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung, zur Hindernisbegrenzung, zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Erschliessung. Konkret hat der Bundesrat im Objektblatt für den Heliport von Schindellegi, welcher von der Fuchs Helikopter AG betrieben wird, unter anderem auf Antrag des Kantons Schwyz eine Begrenzung der jährlichen Anzahl der Flugbewegungen auf 3688  – was etwa dem Durchschnitt der letzten Jahre entspricht – festgesetzt. Im Objektblatt La Côte (VD) wird die Benutzung des Flugfelds durch Helikopter komplett untersagt. Dieses Verbot werde nach einer Übergangsphase von wenigen Tagen umgesetzt, teilt das BAZL weiter mit.

Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und die Bewilligung von Flugplatzanlagen (Plangenehmigung). Für das Flugfeld Courtelary im Berner Jura wurde das Gebiet mit Hindernisbegrenzung angepasst, nachdem ein neuer Hindernisbegrenzungsflächen-Kataster in Kraft gesetzt wurde. Ziel dieses Katasters sei es, Hindernisse im Luftraum zu erfassen und räumlich vom Flugkorridor abzugrenzen, damit ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet werden könne, so das BAZL. hjb

Link zur SIL-Seite der BAZL-Website