Flugplatz Dübendorf AG lässt Umnutzung vorprüfen

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6. Januar 2020: Trotz der Ende November vom UVEK definierten neuen Ausgangslage für die zivile Nutzung des Flugplatzes Dübendorf hat die mit dem künftigen Flugbetrieb vom Bund beauftragte Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) Ende Dezember ihr über 1000 Seiten umfassendes Umnutzungsgesuch beim BAZL zur Vorprüfung eingereicht. Die FDAG hält somit an ihrem «Flugplan» fest.

Parallel zu dem im Februar 2019 vom Bund aufgelegten Entwurf des SIL-Objektblatts, worin die Grundzüge der zukünftigen Nutzung festgelegt werden, hat die FDAG das Plangenehmigungsgesuch erarbeitet. Rund 300 Pläne und über 1000 Seiten umfasst das Dossier des geplanten Bauvorhabens für den zukünftigen zivilen Flugplatz Dübendorf, welches die FDAG vergangene Woche zur Vorprüfung dem BAZL eingereicht hat. Sie erfülle damit ihre Verpflichtungen aus der Rahmenvereinbarung mit der schweizerischen Eidgenossenschaft, teilt die FDAG mit. Wie FDAG-Geschäftsführer Urs Brütsch präzisiert, offeriert das BAZL diese Form der Vorprüfung, auch um festzustellen, ob das Dossier vollständig ist und beispielsweise die ICAO-Normen erfüllt werden. Zudem wird so eine effiziente Prüfung des später einzureichenden definitiven Umnutzungsgesuches ermöglicht. Die FDAG geht von einer Behandlungsdauer von zwei bis drei Monaten aus.

Anschliessend wird das Gesuch von der FDAG überarbeitet und möglichst rasch das definitive Umnutzungsgesuch eingereicht. Gleichzeitig erfolgt dann eine Anhörung bei Bundesstellen, Kanton und Gemeinden. Das Bauvorhaben könne unabhängig von vom UVEK zu lösenden offenen Fragestellungen (siehe Medienmitteilung des Bundes vom 28. November 2019) vorgeprüft werden, teilte die FDAG weiter mit.

Die FDAG setze alles daran, der für den Wirtschaftsstandort Zürich bedeutsamen Geschäftsluftfahrt eine bedarfsgerechte Infrastruktur bereitzustellen und gleichzeitig einen Beitrag zur einzigartigen Symbiose von Innovationspark und Zivil-/Militäraviatik zu leisten, teilt sie weiter mit. Die Flugplatz Dübendorf AG nehme damit ihre Verantwortung wahr und biete Gewähr, dass der Beschluss des Bundesrates von 2014 vereinbarungsgemäss umgesetzt und gleichzeitig der Haltung des Zürcher Regierungsrates (RRB Nr. 37/2017) Rechnung getragen werde. Die FDAG erwartet vom Bund, dass er rasch seiner Mitwirkungspflicht nachkommt, die übergeordneten Fragen klärt und umgehend die notwendigen Verfahren anstösst, wie es das Gutachten des Bundesamtes für Justiz vom 21. November 2019 skizziert.   hjb

SkyNews.ch-Januar 2020-Dübendorf